1.1 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen bzw. Aufträge über Agenturleistungen, welche zwischen der Golden Goose Network GmbH (ehemals „barks&bytes GmbH“) und ihren Kunden (nachfolgend „Kunde“) geschlossen werden. Sie gelten nur, wenn der Kunde Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
1.2. Sofern nicht anders vereinbart, gelten die AGB in der zum Zeitpunkt der Beauftragung gültigen bzw. jedenfalls in der dem Kunden zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige zukünftige Geschäfte, ohne dass in jedem Einzelfall auf sie verwiesen wird.
1.3. Die AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als das die Golden Goose Network GmbH ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn die Golden Goose Network GmbH in Kenntnis der AGB des Kunden den Auftrag an ihn vorbehaltlos ausführt.
1.4. Erklärungen, die nach Vertragsschluss vom Kunden gegenüber der Golden Goose Network GmbH abzugeben sind (z.B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Rücktrittserklärung), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.
2.1. Angebote von der Golden Goose Network GmbH sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
2.2. Der Kunde kann an die Golden Goose Network GmbH per E-Mail, Fax, Post oder mündlich eine Angebotsanfrage (nachfolgend „Angebotsanfrage“) stellen. Die Angebotsanfrage des Kunden ist kein Angebot. Die Golden Goose Network GmbH unterbreitet dem Kunden sodann per E-Mail, Fax, Post oder mündlich ein Angebot (nachfolgend „Angebot“). Widerspricht der Kunde nicht per E-Mail, Fax, Post innerhalb von zehn Werktagen nach Zugang, gilt das Angebot als angenommen.
2.3. Eine weitere Grundlage für die Agenturarbeit ist das Briefing. Wird das Briefing vom Kunden der Golden Goose Network GmbH mündlich oder fernmündlich mitgeteilt, so wird die Golden Goose Network GmbH über den Inhalt des Briefings ein Re-Briefing, welches dem Kunden innerhalb von zehn Werktagen nach der mündlichen oder fernmündlichen Mitteilung übergeben wird, erstellen. Dieses Re-Briefing wird ein verbindlicher Vertragsbestandteil, wenn der Kunde diesem Re-Briefing nicht innerhalb von zehn Werktagen widerspricht.
2.4. Jede Änderung und/oder Ergänzung des Vertrages und/oder seiner Bestandteile und/oder des Leistungsumfangs bedarf von Seiten des Kunden bedarf der Schriftform. Dadurch entstehende Mehrkosten hat der Kunde zu tragen.
2.5. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen die Golden Goose Network GmbH, das vom Kunden beauftragte Projekt um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Ein Schadensersatzanspruch vom Kunden gegenüber der Golden Goose Network GmbH resultiert daraus nicht. Dies gilt auch dann, wenn dadurch für den Kunden wichtige Termine und/oder Ereignisse nicht eingehalten werden können und/oder nicht eintreten.
2.6 Soweit nicht anders geregelt oder ausdrücklich festgesetzt, verlängert sich das bestehende Auftragsverhältnis mit der Golden Goose Network GmbH um jeweils 6 Monate. sollte nicht spätestens 4 Wochen vor Vertragsbeendigung eine schriftliche Kündigung per Einschreiben erfolgt. Diese Regelung bleibt auch im Falle von Änderungen oder Anpassungen einzelner Vertragsbestandteile oder Konditionen in Takt und davon unberührt.
3.1. Der Kunde erwirbt mit der vollständigen Zahlung des vereinbarten Honorars für die vertraglich vereinbarte Dauer und im vertraglich vereinbarten Umfang die Nutzungsrechte an allen von der Golden Goose Network GmbH im Rahmen dieses Auftrages gefertigten Arbeiten. Diese Übertragung der Nutzungsrechte gilt, soweit eine Übertragung nach deutschem Recht möglich ist, und gilt für die vereinbarte Nutzung im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland und für die Dauer der Zusammenarbeit mit dem Kunden.
3.2 Nutzungen, die über dieses Gebiet oder diesen Zeitraum hinausgehen, auch nach Beendigung der Zusammenarbeit, bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung im Rahmen des Auftrages oder einer gesonderten schriftlichen Nebenabrede, welche entsprechend der Nutzungsform und des Nutzungszeitraums gesondert abgegolten werden muss. Bei den Kosten richtet sich die Golden Goose Network GmbH nach dem Vergütungstarifvertrag für Designleistungen (VTV Design) der AGD Allianz Deutscher Designer.
3.3. Die im Rahmen des Auftrages erarbeiteten Leistungen sind als geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt. Dies sind insbesondere Strategien, Konzepte, Gestaltungen, Grafiken, Fotos, Zeichnungen, Texten und sonstige Unterlagen. Ebenso verbleiben Nutzungsrechte an Arbeiten, die bei Beendigung des Vertrages noch nicht bezahlt sind, vorbehaltlich anderweitig getroffener Abmachungen bei der Golden Goose Network GmbH.
3.4. Die Golden Goose Network GmbH darf die von ihr entwickelten Werbemittel angemessen und branchenüblich signieren und den erteilten Auftrag für Eigenwerbung publizieren. Diese Signierung und werbliche Verwendung kann durch eine entsprechende gesonderte Vereinbarung zwischen der Golden Goose Network GmbH und Kunde ausgeschlossen werden.
3.5. Die Arbeiten der Golden Goose Network GmbH dürfen vom Kunden oder vom Kunden beauftragten Dritter weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung, auch die von Teilen des Werkes, ist unzulässig. Bei Zuwiderhandlung steht Golden Goose Network GmbH vom Kunden ein zusätzliches Honorar in mindestens der 2,5 fachen Höhe des ursprünglich vereinbarten Honorars zu.
3.6. Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte und/oder Mehrfachnutzungen sind, soweit nicht im Erstauftrag geregelt, ist honorarpflichtig und bedarf der Einwilligung der Golden Goose Network GmbH.
3.7. Über den Umfang der Nutzung steht der Golden Goose Network GmbH ein Auskunftsanspruch zu.
3.8. Alle Arbeitsunterlagen, elektronische Daten und Aufzeichnungen, die im Rahmen der Auftragsbearbeitung auf Seiten der Golden Goose Network GmbH angefertigt werden, verbleiben bei der Golden Goose Network GmbH. Die Herausgabe dieser Unterlagen und Daten kann vom Kunden nicht gefordert werden. Die Golden Goose Network GmbH schuldet mit der Bezahlung des vereinbarten Honorars die vereinbarte Leistung, nicht jedoch die zu diesem Ergebnis führenden Zwischenschritte in Form von Skizzen, Entwürfen, Produktionsdaten etc.
4.1. Es gilt die im Vertrag vereinbarte Vergütung. Zahlungen sind, wenn nicht anders vertraglich geregelt, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsstellung und Leistungserbringung ohne jeden Abzug fällig. Im Rahmen laufender Geschäftsbeziehungen ist die Golden Goose Network GmbH jedoch jederzeit berechtigt, eine Leistung ganz oder teilweise nur gegen Vorkasse durchzuführen. Einen entsprechenden Vorbehalt erklärt die Golden Goose Network GmbH spätestens mit der Auftragsbestätigung. Etwaige Fahrtkosten werden separat abgerechnet, der Abrechnungssatz beträgt 0,60EUR pro gefahrenen Kilometer. Diese Abrechnung kann entfallen, wenn es anders vereinbart wurde.
4.2. Mit Ablauf der vorstehenden Zahlungsfrist kommt der Kunde in Verzug. Der Preis ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Die Golden Goose Network GmbH behält sich die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor. Der Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) gegenüber Kaufleuten bleibt unberührt.
4.3. Erstreckt sich die Erarbeitung der vereinbarten Leistungen über einen längeren Zeitraum, so kann Golden Goose Network GmbH dem Kunden Abschlagszahlungen über die bereits erbrachten Teilleistungen in Rechnung stellen. Diese Teilleistungen müssen nicht in einer für den Kunden nutzbaren Form vorliegen und können auch als reine Arbeitsgrundlage auf Seiten der Goose Network GmbH GmbH verfügbar sein.
4.4. Alle in Angeboten und Aufträgen genannten Preise und die daraus resultierend zu zahlende Beträge verstehen sich zuzüglich der gesetzlich gültigen Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe.
4.5. Die Goose Network GmbH ist dann zur Verweigerung der Leistung nach § 321 BGB berechtigt, wenn sich die Vermögensverhältnisse des Kunden schon vor Vertragsschluss wesentlich verschlechtern und die Goose Network GmbH dies trotz sorgfältiger Prüfung erst nach Vertragsschluss erkennt (z.B. durch einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens).
4.6. Dem Kunden stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als seine Forderung rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt ist. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur ausüben, soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
5.1. Bei Änderungen oder Abbruch von Aufträgen, Arbeiten und Dergleichen durch den Kunden und/oder wenn sich die Voraussetzungen für die Leistungserstellung ändert, ersetzt der Kunde der Goose Network GmbH alle dadurch anfallenden Kosten und stellt die Goose Network GmbH von jeglichen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten frei.
5.2. Bei Stornierung eines Auftrages verpflichtet sich der Kunde, entsprechend der
nachstehenden Aufschlüsselung, einen Teil der vereinbarten Bruttovergütung sowie der
vereinbarten Brutto-Zusatzkosten als Entschädigung zu zahlen:
nach Vertragsabschluss = 10%
nach Vertragsabschluss 12 bis 8 Wochen vor Beginn des Auftrags = 25%
nach Vertragsabschluss 8 bis 4 Wochen vor Beginn des Auftrags = 50%
nach Vertragsabschluss 4 bis 2 Wochen vor Beginn des Auftrags = 75%
nach Vertragsabschluss ab 2 Wochen vor Beginn des Auftrags = 100%
5.3. Bei Aufträgen zur Planung, Durchführung und Begleitung von Veranstaltungen beziehen die hier genannten Fristen auf den Veranstaltungstermin anstatt auf den Beginn des Auftrages.
5.4. Berechnungsgrundlage der Stornogebühren ist der Netto-Angebotspreis unter Anrechnung von. Rabattierungen oder Sonderabsprachen.
5.5. Die Stornierung eines Auftrages bedarf der Textform.
Unvorhersehbarer Mehraufwand bedarf der gegenseitigen Absprache und gegebenenfalls der Nachhonorierung.
Die Goose Network GmbH und der Kunde behandeln Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der jeweils anderen Partei und Informationen, die sie von der jeweils anderen Partei erhalten haben und die nicht öffentlich zugänglich sind, vertraulich. Die Goose Network GmbH verpflichtet sich sowohl ihre Mitarbeiter, als auch von ihr herangezogene Dritte in gleicher Weise zu absolutem Stillschweigen zu verpflichten.
8.1. Der Kunde ist verpflichtet, der Goose Network GmbH die für die Leistungserbringung wesentlichen und benötigten Daten, Unterlagen, Produktinformationen und Vorlagen zur streng vertraulichen Behandlung zur Verfügung zu stellen. Alle Arbeitsunterlagen werden von der Goose Network GmbH sorgsam behandelt, vor dem Zugriff Dritter geschützt, nur zur Erarbeitung des jeweiligen Auftrages genutzt und werden nach Beendigung des Auftrages an den Kunden zurückgegeben.
8.2. Soweit der Kunde der Goose Network GmbH Vorlagen zur Verwendung bei der Gestaltung von Werbemaßnahmen überlässt, versichert er, dass er zur Übergabe und Verwendung dieser Vorlagen berechtigt ist.
8.3. Der Kunde stellt sicher, dass alle erforderlichen und/oder alle bei Erteilung des Auftrags vereinbarten Mitwirkungen des Kunden oder seiner Erfüllungsgehilfen rechtzeitig, im erforderlichen Umfang und für die Goose Network GmbH kostenlos erbracht werden.
9.1. Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der durch die Goose Network GmbH erarbeiteten und durchgeführten Maßnahmen wird vom Kunden getragen. Das gilt insbesondere für den Fall, dass die Aktionen und Maßnahmen gegen Vorschriften des Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts und der speziellen Werberechtsgesetze verstoßen. Die Golden Goose Network GmbH ist jedoch verpflichtet, auf rechtliche Risiken hinzuweisen, sofern diese bei ihrer Tätigkeit bekannt werden.
9.2. Der Kunde stellt die Goose Network GmbH GmbH von Ansprüchen Dritter frei, wenn Goose Network GmbH auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden gehandelt hat, obwohl sie dem Kunden Bedenken im Hinblick auf die Zulässigkeit der Maßnahmen mitgeteilt hat. Die Anmeldung solcher Bedenken durch die Goose Network GmbH beim Kunden hat unverzüglich nach Bekanntwerden in Textform zu erfolgen. Erachtet die Golden Goose Network GmbH für eine durchzuführende Maßnahme eine wettbewerbsrechtliche Prüfung durch eine besonders sachkundige Person oder Institution für erforderlich, so trägt nach Absprache mit der Goose Network GmbH die Kosten hierfür der Kunde.
9.3. Die Goose Network GmbH GmbH haftet in keinem Fall wegen der in den Werbemaßnahmen enthaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Kunden. Die Golden Goose Network GmbH haftet auch nicht für die patent-, urheber- und markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Auftrages gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen und Entwürfe.
9.4. Auf Schadensersatz haftet die Goose Network GmbH – gleich aus welchem Rechtsgrund – bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Nicht als grobe Fahrlässigkeit sind Schäden einzustufen, die durch Computerausfälle oder Übertragungsstörungen bei E-Mail-Versendung oder durch Viren verursacht worden sind.
9.5. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist auf die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beschränkt, begrenzt auf Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens, der regelmäßig das Doppelte des Rechnungsbetrages der betreffenden Leistung nicht überschreitet, maximal aber auf € 10.000,00.
9.6. Der Ausschluss und/oder die Begrenzung der Haftung gelten nicht für Schäden aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
9.7. Die Haftungsbeschränkungen nach Ziffer 9.1. – 9.3. gelten nicht, soweit Die Golden Goose Network GmbH einen Mangel arglistig verschwiegen hat oder der Kunde Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz hat.
9.8. Die Haftung ist ferner ausgeschlossen in Fällen höherer Gewalt und für den Fall technischer Schwierigkeiten außerhalb des Einfluss- und Verantwortungsbereichs der Golden Goose Network GmbH.
9.9. Soweit die Haftung der Golden Goose Network GmbH ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Golden Goose Network GmbH.
10.1. Die Goose Network GmbH tritt, soweit nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, nicht als Veranstalter auf. Der Kunde übernimmt als Veranstalter die Verantwortung für sämtliche haftungsrechtlichen Angelegenheiten gegenüber jedermann.
10.2. Der Kunde (Veranstalter) ist verpflichtet, alle Auflagen gemäß der Verordnung über den Bau und Betrieb von Versammlungsstätten (Versammlungsstättenverordnung -VstättVO-) vom 28. April 2004 einzuhalten.
10.3. Der Kunde (Veranstalter) verpflichtet sich, eine Veranstalterhaftpflichtversicherung für Personen – und Sachschäden, bezogen auf den Veranstaltungstag, abzuschließen oder eine entsprechende Police vorzulegen.
10.4. Die Golden Goose Network GmbH behält sich vor, für gebuchte Veranstaltungen im Einzelfall Teilnahmebedingungen aufzustellen und die Zulassung eines Teilnehmers von einer ausdrücklichen Einverständniserklärung mit solchen Teilnahmebedingungen abhängig zu machen.
Der Kunde verpflichtet sich, eventuell anfallende Gebühren an Verwertungsgesellschaften wie beispielsweise an die Gema abzuführen. Werden diese Gebühren von der Golden Goose Network GmbH verauslagt, so verpflichtet sich der Kunde, diese der Golden Goose Network GmbH gegen Nachweis zu erstatten. Dies kann auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses erfolgen.
12.1. Die Golden Goose Network GmbH ist auch ohne ausdrückliche Zustimmung des Kunden berechtigt, zu Ausführung aller Leistungen Dritte zu beauftragen. Von der Golden Goose Network GmbH eingeschaltete freie Mitarbeiter oder Dritte sind die Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen der Golden Goose Network GmbH.
13.1. Beauftragte Projekte im Bereich Media-Planung besorgt die Golden Goose Network GmbH nach bestem Wissen und Gewissen auf Basis der ihr zugänglichen Unterlagen der Medien und der allgemein zugänglichen Marktforschungsdaten. Einen bestimmten werblicher Erfolg schuldet die Golden Goose Network GmbH dem Kunden durch diese Leistungen nicht.
13.2. Die Golden Goose Network GmbH verpflichtet sich, alle Vergünstigungen, Sonderkonditionen und Rabatte im Sinne des Auftraggebers bei der Media-Schaltung zu berücksichtigen und diese an den Kunden weiterzugeben.
13.3. Bei umfangreichen Media-Leistungen ist die Golden Goose Network GmbH nach Absprache berechtigt, einen bestimmten Anteil der Fremdkosten dem Kunden in Rechnung zu stellen und die Einbuchung bei den entsprechenden Medien erst nach Zahlungseingang vorzunehmen. Für eine eventuelle Nichteinhaltung eines Schalttermins durch einen verspäteten Zahlungseingang haftet die Golden Goose Network GmbH nicht. Ein Schadensersatzanspruch vom Kunden gegen die Golden Goose Network GmbH entsteht dadurch nicht.
14.1. Der Vertrag wird für die im Vertrag genannte Vertragslaufzeit abgeschlossen.
14.2. Ist der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen, kann dieser von beiden Parteien ordentlich mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende gekündigt werden. Die ordentliche Kündigung einer bereits erfolgten Auftragserteilung ist keiner der Parteien möglich.
14.3. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von dieser Regelung unberührt.
14.4. Jede Kündigung bedarf der Textform.
Der Kunde darf Ansprüche aus dem Vertrag nur mit der vorherigen schriftlichen Zustimmung von der Golden Goose Network GmbH abtreten und nur, soweit die Interessen der Golden Goose Network GmbH hierdurch nicht unzumutbar beeinträchtigt werden.
Die Golden Goose Network GmbH ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 36 Abs. 1 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) weder bereit noch verpflichtet. Davon unberührt ist die Möglichkeit der Streitbeilegung durch eine Verbraucherschlichtungsstelle im Rahmen einer konkreten Streitigkeit bei Zustimmung beider Vertragsparteien (§ 37 VSBG).
17.1. Diese AGB und alle Beziehungen zwischen der Golden Goose Network GmbH und dem Kunden unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller internationalen und supranationalen (Vertrags-) Rechtsordnungen, insbesondere des UN-Kaufrechts.
17.2. Ist der Kunde Kaufmann i.S.d. Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten das für den Sitz der Golden Goose Network GmbH zuständige Gericht. Entsprechendes gilt, wenn der Käufer Unternehmer i.S.d. § 14 BGB ist. Die Golden Goose Network GmbH ist jedoch in allen Fällen berechtigt, ihre Ansprüche gegen den Kunden auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben.
17.3. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeit, bleiben unberührt.
17.4. Sollte eine Regelung dieser AGB ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sein oder werden, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
17.5. Die Europäische Kommission stellt unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung (sog. OS-Plattform) bereit.
Stand: Oktober 2021
Golden Goose Network GmbH
Eisenacherstraße 2
10777 Berlin